7. August 2009
Urteil: Gewerbliche PCs nicht automatisch Rundfunk-gebührenpflichtig
Nach der Klage einer Softwareentwicklerfirma gegen die Rundfunkgebühren für internetfähige PCs hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig den Unternehmen gegenüber der GEZ den Rücken gestärkt. Das Gericht entschied, ein PC könne nur dann ein »neuartiges Rundfunkempfangsgerät« sein, wenn er auch tatsächlich zur Wiedergabe von Rundfunksendungen geeignet sei. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn […]