Keine Abgabepflicht für Unternehmergesellschaften!
Die Künstlersozialabgabe muss bei Aufträgen an selbständige Künstler und Publizisten gezahlt werden. Die Abgabepflicht besteht wenn eine natürliche Person (Einzelunternehmer) bzw. Personengesellschaft (GbR, Partnergesellschaft) Auftragnehmer ist.
Keine Abgabepflicht besteht hingegen dann, wenn eine juristische Person beauftragt wird (GmbH, AG, OHG, e.V.).